Selbstbestimmung über den Tod hinaus
An den eigenen Tod denkt man ungern. Trotzdem machen sich viele Menschen Gedanken, was geschieht, wenn der Ernstfall eintritt. Vorzusorgen heißt, selbst zu entscheiden.
Was eine Vorsorge leistet
Eine Bestattungsvorsorge klärt die organisatorischen Dinge, die im Todesfall geregelt werden müssen. Wenn Trauer und Hilflosigkeit überwiegen, ist es für Angehörige eine große Entlastung, wenn alles bereits festgelegt ist. Besonders dann, wenn sie nicht vor Ort wohnen.
Bei mehreren Hinterbliebenen gibt es manchmal unterschiedliche Vorstellungen zu Abschiedszeremonie und Bestattungsform. Eine Vorsorge hilft, Streit zu vermeiden.
Teilen Sie Ihrer Familie Ihre Vorstellungen mit und hinterlegen Sie Ihre schriftliche Verfügung an einem neutralen Ort. So entlasten Sie nicht nur Ihre Angehörigen, Sie haben auch die Sicherheit, dass Ihre Bestattung nach Ihren Wünschen gestaltet wird.
Das legen Sie fest
In einem Vorsorgevertrag halten Sie Ihre Vorausverfügungen schriftlich fest. Zum Beispiel:
- Wie die Bestattung ausgerichtet werden soll
- Welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll
- Auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll
- Wie die Grabpflege gestaltet werden soll
- Wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
- Wie Grabstein, Urnenplatte oder Grab gestaltet werden sollen
- Wie die Finanzierung geregelt werden kann
- Wer im Fall Ihres Todes unser Ansprechpartner sein wird
- Wie Sie versorgt werden möchten
Wir finden gemeinsam Möglichkeiten, Ihre Wünsche umzusetzen. In Ruhe, ohne Zeitdruck und ohne dass Sie sich zu etwas verpflichten müssen.
So läuft ein Vorsorgegespräch
Termin vereinbaren
Sie rufen an oder schreiben uns. Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder wir sprechen im Büro in der Bahnhofstraße.
Wünsche besprechen
Wir gehen die Punkte gemeinsam durch, von der Bestattungsform über die Trauerfeier bis zur Grabpflege. Was offen bleiben soll, bleibt offen.
Schriftlich festhalten
Ihre Vorausverfügungen werden im Vorsorgevertrag festgehalten. Sie erhalten eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen.
Finanzierung klären
Wie die Kosten geregelt werden, besprechen wir offen und verständlich mit Ihnen.
Vorsorge in Ruhe besprechen
Ein Vorsorgegespräch verpflichtet zu nichts. Melden Sie sich, wenn Sie sich informieren möchten.